Firmenversicherung | Woran Ex-Selbstständige beim Thema Versicherung denken sollten

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Firmenversicherung | Woran Ex-Selbstständige beim Thema Versicherung denken sollten

Einmal selbstständig, immer selbstständig? Die Zeit der linearen Karrieren ist vorbei. Mitunter wechseln nicht nur berufliche Perspektiven, sondern auch Vertrags- bzw. Angestelltenverhältnisse im Laufe eines Berufslebens – zum Beispiel, weil jemand ein lukratives Angebot bekommt.

Dabei gilt es, auch in Sachen Versicherungsschutz an einiges zu denken. Vor allem, wenn Sie als Ex-Selbstständiger nun wieder ins Angestelltenverhältnis eintreten. In diesem Fall sollten Sie Ihre Versicherungen neu sortieren, besonders in der privaten Krankenversicherung (PKV) und bei der bisherigen Altersvorsorge könnten Änderungen nötig sein. Überlegen Sie dabei jedoch gut und verzichten Sie nicht voreilig auf möglicherweise noch wichtigen Schutz.

Ganz wichtig ist dies bei einer Berufshaftpflichtpolice – vor allem in punkto ausreichender Nachversicherungszeit. Denn hier können mögliche Garantie- oder Schadenersatzansprüche auch über Ihre Zeit als Unternehmer hinausgehen; mitunter treten Mängel erst viel später auf.

Doch auch bestimmte Sachversicherungen können noch sinnvoll sein. Das gilt etwa für Elektronikpolicen, die teuer eingekaufte Geräte absichern. Hierbei greift in der Regel auch ein besonderes Kündigungsrecht.

Generell gilt: Fällt die selbstständige Tätigkeit und damit das versicherte Risiko weg, sollten Sie problemlos aus einem Vertrag herauskommen und können sogar bereits gezahlte Prämien anteilig zurückerhalten. Wichtig ist, rechtzeitig zu klären, ob die betrieblichen Policen fortgeführt werden sollen, wenn die Firma verkauft oder der vormalige Firmensitz vermietet wird. Hier müssen Versicherer und Käufer/Mieter in die Klärung einbezogen werden.

Auch bei privaten Policen empfiehlt sich eine Bestandsaufnahme: Zuvor privat Krankenversicherte müssen mitunter wieder in eine gesetzliche Kasse wechseln – es sei denn, ihr sozialversicherungspflichtiges Jahresgehalt liegt über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze. Auch bei der Rechtsschutzversicherung besteht meist Klärungsbedarf. Das gilt genauso, wenn der Unternehmer seinen Berufsunfähigkeitsschutz mit seiner Altersvorsorge verknüpft hat. Hier gilt es steuerliche und förderfähige Aspekte genau im Auge zu behalten. Zudem kann ein neues Arbeitsverhältnis auch neue Perspektiven innerhalb der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bieten.

Eine unabhängige und unverbindliche Beratung kann Ihnen als Ex-Selbstständiger bei allen Absicherungs- und Vorsorgemaßnahmen individuell helfen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

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